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Gebühren
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Grundsätzlich sind daher die Gebühren bei jedem Anwalt gleich. In besonderen Fällen können Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden.
Eine Kostenübernahme kann gegebenenfalls durch eine Rechtschutzversicherung, durch eine staatliche Hilfe (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) oder durch den Gegner erfolgen.
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Anwaltskanzlei Einhart
Litzelbach 16
77656 Offenburg
Tel. 0781-9906410
Fax 0781-9906408
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