Rechtsanwältin Anita Einhart


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Familienrecht

Das Familienrecht ist ein vielschichtiges Tätigkeitsfeld. Es umfasst u. a. das Rechtsverhältnis der Eheleute, der Lebenspartnerschaft und der Verwandten untereinander und zu Dritten.

Durch frühzeitige Verträge können bei Scheidung und Trennung vernünftige und wirtschaftliche Lösungen bereits im Vorfeld geregelt werden.

Sollte es zu einer Scheidung kommen, werden durch eine kompetente, individuelle Beratung und frühzeitige Kontaktierung des gegnerischen Bevollmächtigten langwierige, nervenauftreibende und kostspielige außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vermieden.

Ich berate und vertrete Sie in folgenden Bereichen

  • Scheidungen
  • Eheverträgen
  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelichen Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensausgleich
  • Altersversorgung
  • Ehewohnung und Haushalt
  • elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • eingetragene Lebenspartnerschaft
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Aktuelles

Neue Düsseldorfer Tabelle

Seit dem 1. Januar 2016 ist die neue Tabelle gültig. Unterhaltspflichtige müssen mehr für ihre Kinder zahlen.

Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

Grundsätzlich ist bei nicht verheirateter Eltern ein gemeinsames elterliches Sorgerecht anzuordnen, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Allein die Zerstrittenheit der Eltern genügt nicht, die gesetzliche Vermutung zu widerlegen.
OLG Brandenburg, Beschl. vom 28.09.2015 – 13 UF 96/15

Auswirkung vorübergehender Arbeitslosigkeit auf den Aufstockungsunterhalt

Kommt es wegen einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen zu Reduzierung seiner Einkünfte, wird hierdurch die Unterhaltskette beim Aufstockungsunterhalt nicht unterbrochen.
BGH, Urteil vom 04.11.2015 – XII ZR 6/15)

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Anwaltskanzlei Einhart

Litzelbach 16
77656 Offenburg

Tel. 0781-9906410
Fax 0781-9906408




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