Rechtsanwältin Anita Einhart


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Erbrecht

Im Erbrecht geht es um alle Fragen rund um das Thema „Erben und Vererben“.

Ist ein Todesfall eingetreten, kommt zu den Belastungen des Todesfalles oft ein jahrelanger Streit über das Erbe.

Um einem Familienstreit vorzubeugen, sollten Sie durch vorweggenommene Erbfolge oder durch eine letztwillige Verfügung Ihre Vermögenszuwendungen regeln.

Ich berate Sie zu den Themen

  • vorweggenommene Erbschaft
  • Testament
  • Ehegattentestament (Berliner Testament)
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Anordnung von Auflagen
  • Erbvertrag
  • Testamentsvollstrecker

Ist der Erbfall eingetreten, berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich, bei

  • Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Erbrechts
  • Ausschlagung des Erben
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Anfechtung von Verfügungen und Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten bzw. Verteidigung gegen eine Anfechtung
  • u. a.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten ist mir bewusst, dass bei Erbrechtsfragen auch die besondere familiäre Verbundenheit zu berücksichtigen ist.

Aktuelles

Befugnisse des Testamentsvollstreckers bei minderjährigem Alleinerbe

Erwirbt ein minderjähriger Alleinerbe durch einen Testamentsvollstrecker, der sein Nachlass verwaltet, ein Grundstück, bedarf es nicht der familiengerichtlichen Genehmigung.
OLG Karlsruhe, Beschl. vom 01.06.2015 – 11 Wx 29/15

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Litzelbach 16
77656 Offenburg

Tel. 0781-9906410
Fax 0781-9906408




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