Rechtsanwältin Anita Einhart


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Verkehrsrecht und Unfallschadensregulierung

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in

  • Ordnungswidrigkeitsrecht (Bußgeld)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallrecht)

Nach einem Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensregulierung. Er kann Ansprüche haben auf

  • Reparaturkosten
  • Gutachterkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Hausfrauenschaden
  • u.a.

Oft treten bei einem Verkehrsunfall nachfolgende Probleme auf

  • Fragen des Verschuldens bzw. Mitverschuldens
  • Möglichkeit der Eigenreparatur
  • Vorliegen eines Totalschadens
  • Bezifferung des Schmerzensgeldes
  • u.a.

Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen kommen für den Unfallverursacher oft weiter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (wie zu geringer Sicherheitsabstand, Geschwindigkeitsüberschreitungen) oder sogar ein Strafrechtsverfahren (wie Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt) hinzu.

Seit Mai 2014 gilt es das neue Punktesystem in Flensburg. Bereits wenige Punkte können zu ernsthaften Konsequenzen führen. Wichtig sind deshalb rechtzeitig Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Anwaltliche Hilfe zahlt sich aus!

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Augenblickversagen: Durch Fußgängerampel ausgelösten „Frühstart“

Eine Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleicher Richtung führenden Fußgängerampel rechtfertigt regelmäßig nicht den Wegfall des wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes wirkenden Fahrverbots unter dem Gesichtspunkt eines sog. „Augenblickversagens“. (amtlicher Leitsatz)
OLG Bamberg, Beschl. vom10.08.2015 – 3 Ss OWi 900/15

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