Das Verkehrsrecht unterteilt sich in
- Ordnungswidrigkeitsrecht (Bußgeld)
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallrecht)
Nach einem Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensregulierung. Er kann Ansprüche haben auf
- Reparaturkosten
- Gutachterkosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Schmerzensgeld
- Heilbehandlungskosten
- Hausfrauenschaden
- u.a.
Oft treten bei einem Verkehrsunfall nachfolgende Probleme auf
- Fragen des Verschuldens bzw. Mitverschuldens
- Möglichkeit der Eigenreparatur
- Vorliegen eines Totalschadens
- Bezifferung des Schmerzensgeldes
- u.a.
Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen kommen für den Unfallverursacher oft weiter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
(wie zu geringer Sicherheitsabstand, Geschwindigkeitsüberschreitungen) oder sogar ein Strafrechtsverfahren (wie Fahrerflucht,
Trunkenheitsfahrt) hinzu.
Seit Mai 2014 gilt es das neue Punktesystem in Flensburg. Bereits wenige Punkte können zu ernsthaften Konsequenzen führen.
Wichtig sind deshalb rechtzeitig Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
Anwaltliche Hilfe zahlt sich aus!
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