Rechtsanwältin Anita Einhart


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Mietrecht

Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Es ist zu unterscheiden zwischen Wohnraummietvertrag und Gewerberaummietvertrag. Probleme bereiten oft die Mischmietverhältnisse.

Ich berate und vertrete Vermieter und Mieter sowohl außergerichtlich und gerichtlich.

Meine langjährige Erfahrung und ständige Fortbildungen ermöglicht eine kompetente und zielgerichtete Beratung.

Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf

  • außergerichtliche Beratung
  • Fertigen und Prüfen von privaten und gewerblichen Mietverträgen
  • Zeitmietverträge
  • Mindestmietdauer
  • individuelle Zusatzvereinbarungen
  • Staffelmiete
  • Mietkaution

  • Mieterhöhungen
  • Mietmängel
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Schönheitsrenovierung

  • Beendigung des Mietverhältnisses (fristlose und ordentliche Kündigung)
  • Besondere Kündigungsgründe (Eigenbedarf, Zahlungsverzug, unpünktliche Zahlung, Störung des Hausfriedens, wirtschaftliche Verwertung)
  • Räumungsklage





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Aktuelles

Abwälzung der Winterpflichten auf den Mieter

Der Vermieter bleibt auch bei Abwälzen der Winterpflichten auf den Mieter in der Verantwortung und muss überwachen, ob dieser seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.
OLG Dresden 7 U 905/96

Mieter muss Vermieter über den gestellten Nachmieter ausreichend informieren

BGH, Urteil vom 07.10.2015 – VIII ZR 247/14 – WuM 2015,723

Beweislast bei Feuchtigkeitsschäden

Treten in der Mietwohnung Feuchtigkeitsschäden auf, hat zunächst der Vermieter zu beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Gefahrenbereich liegt. Erst wenn dem Vermieter dieser Beweis gelingt, obliegt es dem Mieter sich zu exkulpieren.
LG Aachen, Urteil vom 02.07.2015 – 2 S 327/14

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Litzelbach 16
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Tel. 0781-9906410
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