Rechtsanwältin Anita Einhart


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Arbeitsrecht

Beratung und Prozessvertretung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber,

zu allen Rechtsthemen rund um den Arbeitsplatz wie

  • Kündigung
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Zeugnis
  • Geltendmachung von Gehalts- und Lohnrückstände
  • u. a.


Hinweis:

Bei einer Kündigung sollten Sie sich wegen der 3-wöchigen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen.



Aktuelles

Mitnahme von zur Entsorgung vorgesehenen Materials

Die Mitnahme von nur geringwertigen Gegenständen oder solchen, die vom Arbeitgeber zur Entsorgung vorgesehen sind, können einen wichtiger Grund i.S.d. § 626 BGB darstellen und zur fristlosen Kündigung berechtigen.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2015 – 5 Sa 190/15

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Litzelbach 16
77656 Offenburg

Tel. 0781-9906410
Fax 0781-9906408




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